Für uns geltende Vorschriften
Die europäischen Vorschriften stellen sicher, dass alle auf dem Markt erhältlichen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel sicher für den Endverbraucher und umweltverträglich sind. Vor kurzem wurde eine wichtige EU-Verordnung für chemische Stoffe verabschiedet: REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen).
Über ihr Engagement für die Einhaltung von Vorschriften hinaus engagieren sich A.I.S.E. und Cefic im Rahmen zahlreicher freiwilliger Initiativen, um die Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Produkten für den privaten und gewerblichen Gebrauch zu gewährleisten.
Es gibt verschiedene EU-Gesetzeswerke für die verschiedenen Phasen des Produktlebenszyklus vom Entwurf über Herstellung, Vertrieb und Nutzung bis hin zur Entsorgungs- und Recyclingphase. Weitere Informationen hierzu finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten für unsere Branche geltenden EU-Vorschriften:
EG-Zubereitungsrichtlinie: Die Richtlinie gilt für Zubereitungen, d. h. „Gemische“ aus chemischen Inhaltsstoffen wie z. B. solchen, aus denen sich ein Waschpulver zusammensetzt. Die Richtlinie beschreibt die Wege zur Identifizierung und Einstufung von Zubereitungen sofern sie eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen – wie z. B. Entflammbarkeit, Toxizität, Reaktionen beim Auflösen in Wasser etc. – sowie zur Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, die in Produkten verwendet werden. Die Kennzeichnung kann entweder auf der Verpackung (bei Verbraucherprodukten) oder bei Produkten für den gewerblichen Gebrauch in einem Sicherheitsdatenblatt ausgewiesen werden. EWG-Stoffrichtlinie: Die Richtlinie gilt für bestimmte in Zubereitungen verwendete chemische Stoffe oder Inhaltsstoffe.
EWG-Beschränkungsrichtlinie: Die Richtlinie schreibt die im Falle eines untragbar hohen Risikos Beschränkungen des Einatzes vor, bis hin zum Verbot der Verwendung bestimmter chemischer Inhaltsstoffe durch die Allgemeinheit.

EG-Detergenzienverordnung: Die Verordnung gilt seit 2005 und ersetzt verschiedene ältere Rechtsakte. Sie schreibt vor, dass in Wasch- und Reinigungsmitteln verwendete Tenside strenge Kriterien hinsichtlich ihrer biologischen Abbaubarkeit erfüllen müssen. Dies ist wichtig für den Schutz der Umwelt, da die meisten Wasch- und Reinigungsmittel in das Abwassersystem und die Wasseraufbereitung der Kläranlagen gelangen. Zudem schreibt die Verordnung die Bereitstellung bestimmter Produktinformationen auf der Verpackung und über das Internet vor. Weiterführende Informationen über gesetzlich vorgeschriebene Verpackungshinweise finden Sie unter Sicherheitsinformationen.
Über die nachstehenden Links gelangen Sie zu einer Erläuterung der Vorteile dieser Verordnung für Verbraucher und gewerbliche Kunden in der EU:
- Informationen für Verbraucher, „Neue Regeln für Wasch- und Reinigungsmittel
- A.I.S.E.-Website "Detergent Regulation"
- Broschüre für Verbraucher
- Broschüre für gewerbliche Verbraucher
EG-Biozid-Produkte-Richtlinie: EG-Biozid-Produkte-Richtlinie: Die Richtlinie gilt für Produkte mit antimikrobiellen Eigenschaften wie Desinfektionsmittel oder Insektizide. Hauptziel der Richtlinie ist es zu gewährleisten, dass Biozid-Produkte auf dem europäischen Markt den EU-Standards entsprechen. Die Richtlinie schreibt eine Bewertung jedes Biozid-Produktes vor. Vor kurzem hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Biozid-Produkte-Verordnung veröffentlicht. Sollte diese Verordnung angenommen werden, wird sie die Richtlinie 98/8/EC ersetzen. Es ist vorgesehen, dass die Biozid-Produkte-Verordnung am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Weitere Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie auf den Biozid-Seiten der A.I.S.E.-Website und in der Broschüre
REACH: EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals): Ziel von REACH ist es, die durch Sicherheit bei der Verwendung von chemischen Stoffen zu erhöhen und Umweltauswirkungen weiter zu verringern. Hierfür sollen weitere Prüfungen der Stoffeigenschaften durchgeführt werden. REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt als neue Dachverordnung schrittweise die bestehenden Vorschriften für chemische Stoffe und für Produkte, die diese Stoffe enthalten. REACH gilt auch für Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln, die somit einer systematischen, gründlichen Untersuchung ihrer Gefahren- und Risikoeigenschaften unterzogen werden. Weitere Informationen hierzu auf der Cefic- und auf der A.I.S.E.-Website.
UN GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen: Die EU arbeitet derzeit an der Einführung des UN GHS für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die neuen EU-Vorschriften sehen vor, dass Unternehmen die von ihnen auf dem Markt angebotenen betreffenden chemischen Stoffe zukünftig unter Verwendung von Piktogrammen und unter Angabe von Informationen zu den Gefahrenwirkungen eines bestimmten Stoffes angemessen einstufen, kennzeichnen und verpacken. Das System soll helfen, die Gesundheit von Beschäftigten, Verbrauchern und die Umwelt zu schützen. Die neue EU-Verordnung ersetzt die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie und ergänzt die REACH-Vorschriften. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der A.I.S.E.- und/oder Cefic-Website.
Die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit bietet einen Rahmen mit Verpflichtungen und Standards für Hersteller und Händler. Ziel ist es, die Sicherheit von in Europa verkauften Verbraucherprodukten zu gewährleisten.

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